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Widerrufsrecht / Ausschluss des Widerrufsrechts

Ausschluss des Widerrufsrechts

Für den Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen besteht kein Widerrufsrecht. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht Verbrauchern bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Die vom Verein angebotenen Eintrittskarten beziehen sich auf die jährlich stattfindende Beachparty mit festem Veranstaltungstermin. Für die Veranstaltung ist das gesetzliche Widerrufsrecht daher ausgeschlossen. Mit Abschluss des Kaufvertrages besteht kein Anspruch auf Widerruf, Rückgabe, Stornierung oder Erstattung des Ticketpreises.

Unberührt bleiben gesetzliche Rechte des Ticketkäufers, insbesondere im Falle einer Absage der Veranstaltung oder soweit zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.